Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Hamburg 01.09.2005 VI 69/03, NWB direkt 4/2006 S. 11
Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins
Die Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins erledigt sich, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr bestandskräftig wird. Eine Hilfeleistung ist i. S. von § 4 Nr. 11b StBerG unzulässig, sobald geringe Gewinneinkünfte oder Verluste erzielt werden.