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Prämienberechtigung für Erzeuger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
Die Prämienberechtigung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (so genannte Ackerquote) stellt eine eigene Vermögensposition dar, die nicht als Grundstücksbestandteil zu behandeln und damit nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.