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Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung
Vermittelt ein Steuerpflichtiger den Abschluss einer Lebensversicherung und erhält er dafür eine Provision, so erbringt er eine sonstige Leistung, die im Zeitpunkt des Zuflusses der Provision zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Die weitere Verwendung der Provision schließt die Einkünfteerzielungsabsicht nicht aus.