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BMF 20.12.2005 IV B 2 - S 2242 - 18/05, NWB direkt 4/2006 S. 5

Gewährung des Freibetrags und der Tarifermäßigung nach Betriebsveräußerung

Das BMF hat zur Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG Stellung genommen. Nach § 16 Abs. 4 EStG wird der Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung bei Steuerpflichtigen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, nur zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er den Freibetrag von 45 000 € übersteigt. Anmerkung: Eine Besprechung des BMF-Schreibens finden Sie in dieser Ausgabe.

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