Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewährung des Freibetrags und der Tarifermäßigung nach Betriebsveräußerung
Das BMF hat zur Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG Stellung genommen. Nach § 16 Abs. 4 EStG wird der Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung bei Steuerpflichtigen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, nur zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er den Freibetrag von 45 000 € übersteigt. Anmerkung: Eine Besprechung des BMF-Schreibens finden Sie in dieser Ausgabe.