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Aufgeld bei Optionsanleihe
Der Zufluss eines Aufgeldes bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründet steuerrechtlich eine Einlage. Die rechtliche Zuordnung des für den Erwerb einer Option geleisteten Aufgeldes als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 EStG entfällt nicht nachträglich, soweit die erworbene Option nicht ausgeübt wird.