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Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen
Die OFD Frankfurt die Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und Niederschlagungen von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben sowie für den Verzicht auf Zinsen, soweit sie auf durch Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern und Abgaben erhoben werden, geregelt.