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Körperschaftsteuer | Aufgeld bei Optionsanleihe
Wie der NWB AAAAB-74671 entschieden hat, begründet der Zufluss eines Aufgelds bei der Ausgabe von Optionsanleihen steuerrechtlich eine Einlage. – Anmerkung: Grundlegend für die Entscheidung ist das Verständnis, dass „(Noch-)Nichtgesellschafter” schon gesellschaftsrechtlich verursachte Leistungen erbringen können, die als Einlagen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht erhöhen, falls die Leistungen darauf gerichtet sind, die Gesellschafterstellung zu erlangen. Im Streitfall sah der BFH deshalb im Zufluss eines 20 %igen Aufgelds, das die Zeichner einer Optionsanleihe (Schuldverschreibung) für ein Recht auf Bezug von Aktien innerhalb von zehn Jahren zu einem festgelegten Kurs zahlten, eine Einlage. Der Einlagecharakter des Aufgelds verändert sich nicht nachträg...