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Aktuelle Lohnsteuerfragen 2006
I. Neue Werte für die Berechnung der Lohnsteuer 2006
1. Lohnsteuertabellen 2006
Im Jahr 2006 erfolgte keine Anpassung des Tarifverlaufs, d. h. weder der Grundfreibetrag, noch der Eingangs- bzw. Spitzensteuersatz wurde gegenüber dem Vorjahr erhöht. Es gelten daher für 2006 folgende Werte:
Grundfreibetrag 7664 €
Eingangssteuersatz 15 v. H.
Höchststeuersatz 42 v. H.
Der Spitzensteuersatz von 42 v. H. beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 52 152 € bzw. von 104 304 € bei verheirateten Personen. S. 4
2. Lohnsteuerbescheinigung 2006
Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2006 wurde mit (BStBl 2005 I S. 926) und v. - S 2378 (BStBl 2005 I S. 931) bekannt gemacht (zu den Bescheinigungspflichten s. unten II).
a) Freie Verpflegung und Unterbringung
Die für 2006 für unentgeltlich gewährte Verpflegung bzw. Unterbringung geltenden Sachbezugswerte, die bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung anzusetzen sind (vgl. Schuchardt, NWB F. 27 S. 6117), ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
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Art des
Sachbezugs | alte
Bundesländer | neue
Bundesländer |
Beheizte Unterkunft | 196,50 € | 182,00 € |