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BGH 17.04.1996 VIII ZR 44/95
Zivilrecht; | schwebend unwirksamer Getränkelieferungsvertrag bei Verstoß gegen das Abzahlungsgesetz
Ein unter der Geltung des AbzG geschlossener Getränkelieferungsvertrag, der mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung des Bezugsverpflichteten schwebend unwirksam ist, wird nicht dadurch voll wirksam, daß er von einem nicht schutzbedürftigen Dritten übernommen wird (; Ergänzung zu BGHZ 129, 371).