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Ladenschlußgesetz; | kein kistenweiser Getränkeverkauf am Kiosk nach Ladenschluß
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 GastG kann ein Kiosk, der zum Ausschank alkoholfreier Getränke berechtigt ist und auf den deshalb die Vorschriften des GastG anwendbar sind, während der Ladenschlußzeiten den sog. ,,Verkauf über die Straße'' betreiben. Unter diesen Begriff fallen aber nicht der Verkauf einer Plastiktüte voll Zeitschriften und die Pfandrückgabe sowie auch nicht der kistenweise Verkauf von Getränken. § 7 Abs. 2 Nr. 2 GastG erlaubt nämlich nur sog. Spontankäufe zur Befriedigung eines mehr oder weniger plötzlich auftretenden Bedürfnisses. Einen Vorratseinkauf außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten läßt die Vorschrift nicht zu ( 2 Ss OWi 623/96).