Betrieb von Asylbewerberheimen nicht umsatzsteuerbefreit
Leitsatz
Der gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Rahmen entgeltlicher Geschäftsbesorgungsverträge übernommene Betrieb
von Heimen zur Unterbringung von Asylbewerbern ist keine umsatzsteuerbefreite Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken,
wenn die Grundstücksnutzungen den Körperschaften bei Abschluss der Betreiberverträge selbst zugestanden haben, ein Leistungsverhältnis
nur gegenüber den Körperschaften besteht, die Heimbewohner die Unterbringung, Versorgung und Betreuung im Rahmen hoheitlicher
Daseinsvorsorge von den Körperschaften erhalten und sich die Zahlungen der Körperschaften bei einer Gesamtwürdigung der Umstände
als ein Entgelt außerhalb der Grundstücksnutzungen erweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 224 Nr. 3 UStB 2006 S. 99 Nr. 4 RAAAB-74943
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