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Grunderwerbsteuer | Erwerbszeitpunkt bei Umwandlungen
Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.▶NWB KAAAB-71707
▶Praxishinweise: Anders als bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen nicht der Eigentumsübergang, sondern die rechtsgeschäftliche Begründung eines Anspruchs auf Übereignung für die Besteuerung maßgebend ist, wird bei einer Umwandlung kraft Gesetzes (im Streitfall: Spaltung) kein Erwerbsvorgang verwirklicht. Der Umwandlungsvertrag begründet zwar eine Bindung, er stellt aber kein Rechtsgeschäft i. S. des § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG dar. Die Rechtswirku...