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Körperschaftsteuer | An den Gesellschafter-Geschäftsführer geleistete Sonn- und Feiertagszuschläge ausnahmsweise keine vGA
Vereinbaren eine GmbH und deren Auftraggeber eine Vergütung nach Stunden und leitet die GmbH die in den Vergütungen enthaltenen, auf den Gesellschafter-Geschäftsführer entfallenden Sonn- und Feiertagszuschläge an diesen weiter, kann die Zahlung der Zuschläge nach dem (n. v., Vorinstanz: , EFG 2005 S. 1379) ausnahmsweise durch betriebliche Gründe gerechtfertigt sein (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶NWB EAAAB-69743
▶Praxishinweise: (1) Im Rahmen der Durchführung eines Auftrags wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer für die Klägerin tätig. Das vom Auftraggeber der Klägerin zu entrichtende Entgelt bemaß sich nach den geleisteten Arbeitsstunden und enthielt auch Sonn- und Feiertagszuschläge. Der Arbeitsvertrag mit dem ...