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Einkommen-/Lohnsteuer | Bemessung des geldwerten Vorteils bei verbilligter Wohnungsüberlassung
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung aus (Bezug: § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG).▶NWB QAAAB-70237
▶Praxishinweise: Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören auch „Vorteile aus dem Dienstverhältnis”, weshalb die verbilligte Wohnungsüberlassung regelmäßig einen solchen Vorteil darstellt. Die Bemessung des Vorteils erfolgt dabei nach dem Unterschied zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und der tatsächlich gezahlten Miete. Der übliche Endpreis wird durch den Mietspiegel der Gemeinde dargestellt, wobei jeder der in der Spanne enthaltenen Werte üblich ist. Es kann also nicht...