Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Abzug von Zinsen nach Auslauf der sog. großen Übergangsregelung
Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (gegen , BStBl I S. 513 = StuB 2001 S. 873; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 2, § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG).▶NWB JAAAB-71716
▶Praxishinweise: Werden Verbindlichkeiten begründet, um damit sofort abzugsfähige Werbungskosten (z. B. Erhaltungsaufwendungen) zu finanzieren, so stellen die geleisteten Zinsen...