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BFH 12.10.2005 IX R 28/04, StuB 24/2005 S. 1060

Einkommensteuer | Abzug von Zinsen nach Auslauf der sog. großen Übergangsregelung

Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (gegen , BStBl I S. 513 = StuB 2001 S. 873; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 2, § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG).NWB JAAAB-71716

Praxishinweise: Werden Verbindlichkeiten begründet, um damit sofort abzugsfähige Werbungskosten (z. B. Erhaltungsaufwendungen) zu finanzieren, so stellen die geleisteten Zinsen...

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