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Tatsächliche Nutzung der Altenteilerwohnung als Voraussetzung für eine steuerfreie Entnahme
Das Entnahmeprivileg für den zu einer neu errichteten Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Boden gem. § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a. F. (jetzt § 13 Abs. 5 EStG) setzt voraus, dass diese Wohnung nach ihrer Fertigstellung auch tatsächlich von einem Altenteiler genutzt wird (Bezug: § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG 1997; § 4 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 5 EStG 2002).▶NWB EAAAB-71709
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Kläger einen steuerfreien Gewinn aus der Entnahme des Grund und Bodens erklärt, der im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnung entstanden war. Die Wohnung, die zunächst vermietet war, sollte später als Altenteilerwohnung genutzt werden. Der BFH bestätigte die Auffassung des FA, dass eine steuerfreie Entnahme nicht möglich war. Eine Errichtung als Altenteilerwohnung für eine in der Zukunft liegende Nutzung löst keine Zwangsentnahme aus. Erst durch die ta...