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Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerung von Bezugsrechten
(1) § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG erfasst auch die Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts. (2) Es verstößt nicht gegen das Nettoprinzip, wenn nach § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG dem halben Veräußerungspreis die Anschaffungskosten nur zur Hälfte gegenüberzustellen sind (Bezug: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j, § 3c Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG).▶NWB ZAAAB-71715
▶Praxishinweise: Das Bezugsrecht aus einer Kapitalerhöhung stellt einen abgespaltenen Teil der Substanz aus den alten Anteilen dar und ist deshalb auch einem Anteil an der Kapitalgesellschaft gleichzusetzen. Da es Sinn und Zweck des Halbeinkünfteverfahrens ist, nur den halben Gewinn zu besteuern, ist es auch nur folgerichtig, dem halben Erlös nur die halben Anschaffungskosten gegenüberzustellen.