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Anerkennung einer Ansparabschreibung bei Einnahmen-Überschussrechnung
Eine Ansparabschreibung ist gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 52/04,S. 1057EFG 2005 S. 1533) nicht anzuerkennen, wenn in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nur eine Position „Bildung Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3, 6 EStG” enthalten und der Gewinnermittlung auch keine zusätzliche Einzelaufschlüsselung beigefügt ist.▶NWB AAAAB-53588