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BFH 18.08.2005 V R 42/02, StuB 23/2005 S. 1027

Umsatzsteuer | Besteuerungsgrundlage bei Veranstaltung eines Wettbewerbs

(1) Die Besteuerungsgrundlage für Umsätze aus der Veranstaltung eines Wettbewerbs ist der Gesamtbetrag der vom Veranstalter eingenommenen Teilnahmegebühren, wenn der Veranstalter über diese Beträge frei verfügen kann (Anschluss an , Town & County Factors Ltd., Slg. 2002, 1-71/73). (2) Eine Brieftaubenvereinigung hat die Wettumsätze, die sie an die Wett-Teilnehmer ausführt, mit den vollen Wetteinsätzen (ohne Abzug der wieder ausgeschütteten Gewinne zu versteuern; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG 1993/1999; Art. 2 Nr. 1 und Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG).NWB SAAAB-68133Praxishinweise: Das Entgelt für die Bemessung der USt bemisst sich danach, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (jedoch abzüglich der USt). Da der Wetter seinen Einsatz erbringt, um die Leistung ...

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