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BFH 27.04.2005 II R 52/02, StuB 23/2005 S. 1026

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Rückwirkender Wegfall einer für eine Grundstücksschenkung entstandenen Steuer

(1) Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede S. 1027vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann. (2) Die Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein bisher daran nicht beteiligtes minderjähriges Kind durch die Eltern oder Großeltern bedarf der Zustimmung eines Ergänzungspflegers (Bezug: § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; § 175 Abs. 1 AO 1977).NWB NAAAB-69137

Praxishinweise: Die Schenkungsteuer für Grundstücksschenkungen entsteht nicht erst mit dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums. Sobald die für die Grundstücksübertragung erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben worden sin...

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