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BFH 05.10.2005 VI R 152/01, StuB 23/2005 S. 1026

Einkommen-/Lohnsteuer | Einnahmen aus Liquidationsrecht eines angestellten Chefarztes als Arbeitslohn

Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden (Bezug: § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; §§ Abs. 1 Satz 4, § 139 Abs. 4 FGO).NWB HAAAB-69139

Praxishinweise: Die Einräumung eines Liquidationsrechts für wahlärztliche Leistungen im Rahmen des Dienstverhältnisses spricht regelmäßig für die Annahme von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn. Ob die wahlärztlichen Leistungen im Rahmen des Dienstverhältnisses erbracht worden sind, ist dabei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden, wobei auf die vertraglichen Gestaltungen mit dem Arbeitgeber abzustellen und außerdem zu prüfen ist, ob Unternehmerinitiative und...

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