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Einkommen-/Lohnsteuer | Übernahme von Straßenbenutzungsgebühren als geldwerter Vorteil
Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der 1 v. H.-Regelung erfasst wird (Bezug: § 8 Abs. 2 Sätze 1, 2 und 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).▶NWB EAAAB-69140
▶Praxishinweise: Die Abgeltungswirkung der 1 v. H.-Methode umfasst nur die Kosten, die unmittelbar dem Halten des Fahrzeugs dienen. Es muss sich also um Kosten handeln, die regelmäßig wiederkehren. Straßenbenutzungsgebühren dienen aber nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs und stellen deshalb zusätzlichen Arbeitslohn dar. Der Grundsatz der Nicht-Einbeziehung von Straßenbenutzungsgebühren gilt natürlich auch bei der sog. „Fahrte...