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Einkommensteuer | Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten
Die einkommensteuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. 7. 2004 (BGBl I S. 1753, BStBl 2005 I S. 343; vgl. dazu auch Seifert, StuB 2004 S. 761) neu geordnet (Neuordnung). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das umfangreich dazu Stellung genommen. Unberührt von der Neuordnung bleibt die Behandlung von Aufwendungen für eine berufliche Fort- und Weiterbildung. Sie stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, sofern sie durch den Beruf veranlasst sind, soweit es sich dabei nicht um eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium i. S. des § 12 Nr. 5 EStG handelt.▶NWB KAAAB-70171