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BFH 07.09.2005 VIII R 1/03, StuB 23/2005 S. 1021

Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten

Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste (§ 5 Abs. 4a EStG) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig (Bezug: § 5 Abs. 1, Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; § 249 Abs. 1, § 253, § 266 Abs. 2 HGB).NWB TAAAB-69777

Praxishinweise: Die Entscheidung dürfte von der Bauwirtschaft und dem Baunebengewerbe begrüßt werden. Durch sie wird die Vorschrift des § 5 Abs. 4a EStG (gültig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 1996 enden) faktisch ausgehebelt. Der BFH...

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