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Reaktion des Gesetzgebers
Nachdem das Urteil des EuGH in der Rechtssache Linneweber am verkündet worden war, suchte die Bundesregierung nach einer Lösung, USt-Ausfälle aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zumindest für die Zukunft zu verhindern. Da die Urteilsfindung des EuGH auf dem Neutralitätsgrundsatz beruhte und hauptsächlich an der Ungleichbehandlung von Spielbanken und anderen Unternehmen Anstoß nahm, galt es, die ungleiche umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen in Spielbanken und in anderen Unternehmen zu beseitigen. Die Bundesregierung entschied sich, die Gleichstellung dadurch zu bewirken, alle Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten der USt-Pflicht zu unterwerfen (Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom , BT-Drucks. 15/5444). Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf (Beschluss des Bundestages vom , BT-Drucks. 15/5558) hat der Bundesrat allerdings die Zustimmung versagt (vgl. BR-Drucks. 326/05 vom ). Presseberichten zufolge wollte am das neue Bundeskabinett im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen die umsatzsteuerliche Neutralität bei Umsätzen aus Glücksspielen mit Geldeinsatz herstellen. Aufgrund von Unstimmigkeite...