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StuB Nr. 24 vom Seite 1041

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften bei Beteiligung von natürlichen Personen

von Dipl.-Kffr. StB Tina Hubert, Flensburg
Die Kernaussagen:
  • Ab dem VZ 2001 ist bei Realteilungen von gewerblichen Mitunternehmerschaften bei Beteiligung von natürlichen Personen besonders vorteilhaft, dass durch den in der Regel zwingend geforderten Buchwertansatz keine Steuerbelastung ausgelöst wird.

  • Die Buchwertfortführung wird durch die sog. Kapitalkontenanpassungsmethode ermöglicht.

  • Diese bewirkt zwar, dass die stillen Reserven bei den jeweils übertragenen Wirtschaftsgütern steuerverhaftet bleiben; gleichzeitig ändert sich jedoch auch deren personelle Zuordnung.

I. Einführung

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften ist erstmals für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 mit dem StEntlG 1999/2000/2002 gesetzlich festgeschrieben worden. Bis zum VZ 1998 wurde die Realteilung in Analogie zu § 24 UmwStG geregelt.

Für Veranlagungszeiträume ab 2001 wurde die erste gesetzliche Kodifikation wieder geändert und zwar dahingehend, dass die Realteilung bei Beteiligung von natürlichen Personen – unabhängig davon, ob Teilbetriebe oder Einzelwirtschaftsgüter übertragen werden – grundsätzlich zum Buchwert durchgeführt werden muss (§ 52 Abs. 34 Satz 4 EStG i. V. mit § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG).

Nachfolgend soll auf den Begriff und die möglichen Formen der Realteilung von Mitunternehmerschaften einge...

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