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Die Realteilung von Mitunternehmerschaften bei Beteiligung von natürlichen Personen
Ab dem VZ 2001 ist bei Realteilungen von gewerblichen Mitunternehmerschaften bei Beteiligung von natürlichen Personen besonders vorteilhaft, dass durch den in der Regel zwingend geforderten Buchwertansatz keine Steuerbelastung ausgelöst wird.
Die Buchwertfortführung wird durch die sog. Kapitalkontenanpassungsmethode ermöglicht.
Diese bewirkt zwar, dass die stillen Reserven bei den jeweils übertragenen Wirtschaftsgütern steuerverhaftet bleiben; gleichzeitig ändert sich jedoch auch deren personelle Zuordnung.
I. Einführung
Die Realteilung von Mitunternehmerschaften ist erstmals für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 mit dem StEntlG 1999/2000/2002 gesetzlich festgeschrieben worden. Bis zum VZ 1998 wurde die Realteilung in Analogie zu § 24 UmwStG geregelt.
Für Veranlagungszeiträume ab 2001 wurde die erste gesetzliche Kodifikation wieder geändert und zwar dahingehend, dass die Realteilung bei Beteiligung von natürlichen Personen – unabhängig davon, ob Teilbetriebe oder Einzelwirtschaftsgüter übertragen werden – grundsätzlich zum Buchwert durchgeführt werden muss (§ 52 Abs. 34 Satz 4 EStG i. V. mit § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG).
Nachfolgend soll auf den Begriff und die möglichen Formen der Realteilung von Mitunternehmerschaften einge...