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Insolvenzantragspflicht und Eigenkapitalersatz
Eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung einer GmbH entfällt nicht durch Gewährung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens, wenn der darlehensgewährende Gesellschafter keine Rangrücktrittserklärung abgegeben hat. Hierbei ist es unerheblich, dass der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist (§ 64 Abs. 1 GmbHG, § 19 InsO; OLG Schleswig, Urteil vom - 7 U 166/03, ZInsO 2005 S. 941).