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StuB Nr. 23 vom Seite 1023

Kindergeld

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Der Gesetzgeber plant, zukünftig Kindergeld maximal bis zum 25. Lebensjahr zu gewähren. Entsprechendes gilt auch bei der Gewährung der Freibeträge für Kinder. Dies kann auch auf die Eigenheimzulage Auswirkungen haben. Bislang wird die Kinderzulage solange gewährt, wie auch Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zur Anwendung kommt. Wenn nunmehr das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag ab dem 25. Lebensjahr abgeschafft wird, scheidet ab diesem Zeitpunkt auch die Gewährung der Kinderzulage aus. Dies gilt auch in Altfällen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber so weit gehen will.

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