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BMF 30.05.1996 IV A 8 - S 1551 - 35/96

Einkommensteuer; | Nutzungsdauer für Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen und Gaststätteneinbauten (§ 7 EStG)

AfA für die in R 13 Abs. 3 Nr. 3 EStR genannten WG (insbesondere Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten), die nach dem angeschafft oder hergestellt wurden, sind, sofern keine abweichenden Einzelregelungen in den AfA-Tabellen getroffen wurden, nach einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren (AfA-Satz 14 v. H. ) zu bemessen. Dies gilt vorbehaltlich einer kürzeren Gesamtmietdauer auch, wenn diese WG Mietereinbauten sind. Es ist im Rahmen von stl. Außenprüfungen im allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn für die o. a. WG, die vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind, die AfA wie bisher nach einem voraussichtlichen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren bemessen werden ().

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