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Neufassung des IDW S 1 zur Unternehmensbewertung verabschiedet
Der Hauptfachausschuss des IDW hat am die Neufassung des IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” verabschiedet. Neben dem S 1 hat der HFA auch die folgenden Stellungnahmen und Entwürfe verabschiedet oder geändert:
- Neufassung von IDW RS HFA 2 zu Einzelfragen zur Anwendung von IFRS, 
- Anpassung von IDW RS HFA 10 zur Anwendung von IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, 
- Verabschiedung von IDW RS HFA 16 zu Bewertungen bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS, 
- Verabschiedung des Entwurfs von IDW ERS HFA 18 zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften, 
- Verabschiedung von IDW Rechnungslegungshinweisen zu Anhangangaben über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006) und zur Lageberichterstattung in der Fassung des BilReG (IDW RH HFA 1.007), 
- Anpassung des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Lageberichts (IDW PS 350) an DRS 15 und DRS 5 sowie die durch das BilReG geänderten Vorschriften des HGB.