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Steuerliche Aspekte des Koalitionsvertrags und Praxisauswirkungen
Eine Unternehmenssteuerreform soll es erst ab geben.
Bereits ab dem Jahr 2006 sollen Ausnahmetatbestände abgeschafft werden.
Neben der Erhöhung des regulären USt-Satzes auf 19 v. H. soll das derzeitige USt-System auf das Reverse-Charge-Modell umgestellt werden.
I. Vorbemerkungen
Am haben CDU/CSU und SPD einen Koalitionsvertrag vereinbart. Sie haben sich hierbei darauf verständigt, das ESt-Recht zu vereinfachen, um mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen. Steuervergünstigungen und steuerliche Ausnahmetatbestände sollen abgebaut werden. Andererseits soll über das Steuerrecht weiterhin ein Anreiz zu Investitionen gegeben werden, um so einen Aufschwung auszulösen. Auf die steuerlichen Inhalte des Koalitionsvertrags und erste Gestaltungsaspekte wird nachfolgend eingegangen.
II. Steuerliche Einzelaspekte
1. Unternehmenssteuerreform
Mit einer Unternehmenssteuerreform, die sowohl für Körperschaften als auch für Personengesellschaften gelten soll, ist zum zu rechnen. Gleichzeitig soll auch die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geregelt werden, und es wird eine Neuformulierung des EStG angestrebt.
2. Kommunalfinanzen
Die Grundsteuer soll vereinfacht werden. Die Ge...