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Erwerb sämtlicher GbR-Anteile als Erwerb der Wirtschaftsgüter der GbR
Erwirbt ein Stpfl. sämtliche Anteile an einer Personengesellschaft, so führt der Kaufpreis für die Anteile an der Personengesellschaft zu Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter der GbR.
Im Streitfall wollte eine KG von einer GbR ein Grundstück erwerben, das ihr gesamtes Gesellschaftsvermögen darstellte, hätte hierzu aber u. a. eine sanierungsrechtliche Genehmigung einholen müssen. Um dies zu vermeiden, erwarb die KG zugleich sämtliche Anteile an der GbR. Hierdurch ging die GbR unter, da es nur noch einen Gesellschafter gab, die KG.
Zwar würden sich die Anschaffungskosten für eine Beteiligung an einer Personengesellschaft grundsätzlich nur im Kapitalkonto des Erwerbers bei der Personengesellschaft (hier: GbR) sowie – bei Zahlung eines Mehrpreises – in dessen ...BStBl 1991 II S. 691