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BGH 10.01.1996 IV ZR 125/95

Versicherungsrecht; | Beitragsrückgewähr bei Tod des Versicherten einer aufgeschobenen Rentenversicherung vor Rentenbeginn

Beim Abschluß einer aufgeschobenen Rentenversicherung auf das Leben eines anderen als des Versicherungsnehmers war für den Fall, daß der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, vereinbart worden, daß die bis dahin gezahlten Beiträge ,,zurückerstattet'' werden sollten. Das vertragliche Bezugsrecht sollte dem Versicherten sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall zustehen. Als der Versicherte vor Rentenbeginn starb, stritten die Erben des Versicherten und des inzwischen ebenfalls verstorbenen Versicherungsnehmers darüber, wem die zu erstattende Prämiensumme zustehe. Während LG und OLG die Auffassung vertraten, die Leistung aus der vereinbarten ,,Prämienrückgewähr'' stehe dem Versicherungsnehmer bzw. dessen Erben zu, weil der Vertrag nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lasse,...

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