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Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn
Abgrenzungskriterium: Überschreiten der Freigrenze
Unter welchen Voraussetzungen führen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in zwei Entscheidungen v. - VI R 151/00 und VI R 151/99 zu befassen und entschied, dass beim Überschreiten der Freigrenze die Aufwendungen des Arbeitgebers ein derartiges Eigengewicht erlangen, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind.
Überschreiten der Freigrenze . . .
Im Streitfall VI R 151/00 hatte der Arbeitgeber für seine Beschäftigten einmal jährlich ein Ski-Wochenende in Österreich veranstaltet. Die Arbeitnehmer mussten die Kosten für zwei Abendessen und den Skipass tragen. Die übrigen Aufwendungen für die Ski-Wochenenden, die pro Arbeitnehmer jeweils 200 DM überstiegen, zahlte der Arbeitgeber. Er führte für die Zuwendungen anlässlich der Ski-Wochenenden pauschale Lohnsteuer ab. Ungeachtet dessen war er allerdings der Auffassung, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht als Arbeitslohn zu besteuern seien.
. . . führt zu Entlohnungscharakter
Dieser Ansicht folgten weder das FG Nürnberg noch der BFH. Der BFH bestätigte vielmehr seine ...