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Zulage für gekauften, schon zehn Jahre alten Rohbau
Kauft der Steuerpflichtige im Jahr 1999 einen vom Veräußerer 1989 errichteten, aber bisher nicht genutzten Rohbau, ist die Gewährung einer Investitionszulage nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 InvZulG 1999 ausgeschlossen. Die Aufwendungen für den Rohbaukauf sind als Teilherstellungskosten nach der insoweit maßgeblichen Sicht des Erwerbers erst zum Zeitpunkt des Kaufs im Jahr 1999 und nicht schon vor dem entstanden.