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FG Köln 26.10.2005 4 K 5279/01, NWB direkt 3/2006 S. 10
Einheitsbewertung eines Golfplatzes als Erbbaurecht
Als Wert von Golfplätzen ist der Unterwert anzusetzen, der bei einer Veräußerung als land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück zum Hauptfeststellungszeitpunkt erzielbar gewesen wäre. Eine Differenzierung beim innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert zwischen einer vollwertigen und einer nur als Grünland nutzbaren Fläche ist erforderlich.