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FG Hessen 07.07.2005 3 K 678/02, NWB direkt 3/2006 S. 6
Eigenanteil einer weitgehend staatlich finanzierten Studienreise
Der Eigenanteil für eine von der Bundeszentrale für Bildung veranstaltete und teilweise finanzierte Studienreise von allgemeinbildendem Charakter ist, selbst wenn die Reise für Geschichts- und Politiklehrer konzipiert ist, auch für diesen Personenkreis steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.S. 7