Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenanteil einer weitgehend staatlich finanzierten Studienreise
Der Eigenanteil für eine von der Bundeszentrale für Bildung veranstaltete und teilweise finanzierte Studienreise von allgemeinbildendem Charakter ist, selbst wenn die Reise für Geschichts- und Politiklehrer konzipiert ist, auch für diesen Personenkreis steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.S. 7