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Änderung eines Steuerbescheids wegen Kirchensteuererstattung
Eine Kirchensteuererstattung, die für ein früheres Jahr geleistet wird, berechtigt zurS. 5 Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids für dieses Jahr, wenn eine Verrechnung des Erstattungsbetrags mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist.