Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Private Pkw-Nutzung
Bei der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG handelt es sich um eine verfassungsgemäße Typisierung des Gesetzgebers. Die sog. 1-v. H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ff. EStG beinhaltet eine abschließende Regelung, von der auch Aufwendungen im Zusammenhang mit den Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG erfasst sind. Weitere Privatentnahmen für Fahrten bei anderen Einkunftsarten sind neben der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht möglich.