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Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Bei einer privaten Nutzung eines betrieblichen PKW ist zwingend ein Entnahmewert anzusetzen. Der Frage, ob in analoger Anwendung zu Rn. 9 des (BStBl 2002 I S. 148) im Gewerbebetrieb kein Privatanteil für die Nutzung des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist, weil insgesamt nur ein zur privaten Nutzung überlassenes Fahrzeug mit einem Privatanteil zu belegen ist, ist nicht zu folgen.