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FG Hessen 14.09.2005 13 K 1329/04, NWB direkt 3/2006 S. 3
Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren
Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt die Steuerakten nicht in die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts übersendet, sondern eine Akteneinsicht in den Räumen des Finanzamts anbietet.