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Nachweis der Treuhandschaft an GmbH-Anteil
Ein vor Beurkundung des Gesellschaftsvertrags abgeschlossener Treuhandvertrag des Inhalts, dass der nach außen als Gesellschafter Auftretende den GmbH-Geschäftsanteil im Innenverhältnis als Treuhänder für einen Dritten (den Treugeber) erwirbt, ist ohne Verstoß gegen die Form des § 15 Abs. 4 GmbHG auch durch konkludentes Verhalten möglich. Hingegen unterliegt der erst nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags geschlossene Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteile dem Form-S. 3zwang des § 15 Abs. 4 GmbHG. Die Feststellungslast für das Vorliegen einer Treuhand trägt derjenige, der sich auf eine von § 39 Abs. 1 AO abweichende Zurechnung beruft. Es spricht gegen die vom Finanzamt angenommene, von den vermeintlichen Treugebern und vom Treuhänder bestrittenen Treuhandverhältnisse an GmbH-Anteilen, wenn der Gesellschafter und vermeintliche Treuhä...