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Einkommensteuer | Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische Einkünfte
Die Vermietung eines in ein Schiffsregister eingetragenen Schiffes beinhaltet die Vermietung unbeweglichen Vermögens, so dass alleine die Regelung in § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a EStG zur Anwendung kommt. Liegt dieses Schiff ausschließlich in einem türkischen Hafen, erzielt der Steuerpflichtige nach dem NWB GAAAB-73807 durch die Vercharterung ausländische Einkünfte.