Suchen
Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 1603 B - 152 - St 411

Versteuerung der Honorare aus öffentlchen Bauaufträgen

Bei der Landesvermögens- und Hochbauverwaltung wurden gem. §§ 93 i.V.m. 208 Abs. 1 Nr. 3 AO Daten über Zahlungen an Freiberufler und Gewerbetreibende für öffentliche Aufträge erhoben, die nicht unter die Mitteilungsverordnung fallen.

Diese Daten werden am an die Steuerfahndungsstellen übergeben, die prüfen, ob der Steuerpflichtige mit einem Bp-relevanten Signal geführt wird.

Fälle, die mit Bp-relevantem Signal geführt werden, gibt die Steuerfahndungsstelle an die Veranlagungsdienststelle ab. Dem Anschreiben ist ein Muster für die Anfrage beim Steuerpflichtigen beigefügt (Anlage 1, S 1646 – 81). Dieses Muster steht ebenso wie die Rückmeldung an die Steuerfahndungsstelle (Anlage 2 und 3, S 1646 – 82 und 83) in Star 7.0 unter MARWIN in der Bibliothek Einkommensteuer zur Verfügung.

Die gelieferten Daten wurden auf Firmen begrenzt, die ab 1999 tätig waren. Sind Firmen bereits in einem früheren Kalenderjahr tätig gewesen, werden auch Daten älterer Jahre mitgeliefert.

Entscheidet das FA im Einzelfall keine Ermittlungen durchzuführen, bittet die OFD dies im Vordruck S 1646 – 82 unter „Sonstiges” zu vermerken.

Schreiben Veranlagung an Stpfl.

Auskunftsersuchen gemäß § 90, 93 und 97 Abgabenordnung

Sehr geehrte

dem Finanzamt wurde bekannt, dass Sie in den Jahren … als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen von der Oberfinanzdirektion Stuttgart – Landesvermögens- und Bauabteilung – Zahlungen erhalten haben.

Aus Ihren Steuererklärungen ist nicht erkennbar, ob und in welcher Höhe diese Erlöse erklärt worden sind.

Als Beteiligter im Besteuerungsverfahren sind Sie verpflichtet, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche Erlöse haben Sie in den Jahren ab … für öffentliche Bauaufträge erzielt?

    Bitte geben Sie hierzu die einzelnen Rechnungsstellungen und Zahlungsvorgänge an.

  2. Über welche Bankkonten wurden die Erlöse von Ihnen vereinnahmt?

Ich bitte um Beantwortung meines Schreibens innerhalb eines Monats.

Mit freundlichen Grüßen

Rückmeldung Veranlagung an Steufa


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuernummer:
Steufa-Auftrags-Nr.:
Nach der Überprüfung des zugesandten Kontrollmaterials wurde der Steuerfall wie folgt erledigt:
Die Erträge aus den mitgeteilten Vermögenswerten sind erklärt und wurden bei der
Veranlagung berücksichtigt bzw. die erklärten Erlöse sind wesentlich höher.
Die Erlöse wurden aufgrund des gefertigten Anschreibens nacherklärt.
Der Steuerfall wurde wegen unschlüssiger bzw. nicht vollständiger Angaben zur
Außenprüfung vorgeschlagen.
Sonstiges:

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ergebnismitteilung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Name:
Steuernummer:
Steufa-Auftrags-Nr.:
Steuerart
Zeitraum
Mehrsteuern
Einkommensteuer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Solidaritätszuschlag
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzsteuer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Mit freundlichen Grüßen

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 1603 B - 152 - St 411

Fundstelle(n):
RAAAB-74460