Versteuerung der Honorare aus öffentlchen Bauaufträgen
Bei der Landesvermögens- und Hochbauverwaltung wurden gem. §§ 93 i.V.m. 208 Abs. 1 Nr. 3 AO Daten über Zahlungen an Freiberufler und Gewerbetreibende für öffentliche Aufträge erhoben, die nicht unter die Mitteilungsverordnung fallen.
Diese Daten werden am an die Steuerfahndungsstellen übergeben, die prüfen, ob der Steuerpflichtige mit einem Bp-relevanten Signal geführt wird.
Fälle, die mit Bp-relevantem Signal geführt werden, gibt die Steuerfahndungsstelle an die Veranlagungsdienststelle ab. Dem Anschreiben ist ein Muster für die Anfrage beim Steuerpflichtigen beigefügt (Anlage 1, S 1646 – 81). Dieses Muster steht ebenso wie die Rückmeldung an die Steuerfahndungsstelle (Anlage 2 und 3, S 1646 – 82 und 83) in Star 7.0 unter MARWIN in der Bibliothek Einkommensteuer zur Verfügung.
Die gelieferten Daten wurden auf Firmen begrenzt, die ab 1999 tätig waren. Sind Firmen bereits in einem früheren Kalenderjahr tätig gewesen, werden auch Daten älterer Jahre mitgeliefert.
Entscheidet das FA im Einzelfall keine Ermittlungen durchzuführen, bittet die OFD dies im Vordruck S 1646 – 82 unter „Sonstiges” zu vermerken.
Schreiben Veranlagung an Stpfl.
Auskunftsersuchen gemäß § 90, 93 und 97 Abgabenordnung
Sehr geehrte
dem Finanzamt wurde bekannt, dass Sie in den Jahren … als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen von der Oberfinanzdirektion Stuttgart – Landesvermögens- und Bauabteilung – Zahlungen erhalten haben.
Aus Ihren Steuererklärungen ist nicht erkennbar, ob und in welcher Höhe diese Erlöse erklärt worden sind.
Als Beteiligter im Besteuerungsverfahren sind Sie verpflichtet, die folgenden Fragen zu beantworten:
Welche Erlöse haben Sie in den Jahren ab … für öffentliche Bauaufträge erzielt?
Bitte geben Sie hierzu die einzelnen Rechnungsstellungen und Zahlungsvorgänge an.
Über welche Bankkonten wurden die Erlöse von Ihnen vereinnahmt?
Ich bitte um Beantwortung meines Schreibens innerhalb eines Monats.
Mit freundlichen Grüßen
Rückmeldung Veranlagung an Steufa
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Steuernummer: | Steufa-Auftrags-Nr.: |
Nach der Überprüfung des zugesandten
Kontrollmaterials wurde der Steuerfall wie folgt
erledigt: | |
□ | Die
Erträge aus den mitgeteilten Vermögenswerten sind erklärt und
wurden bei der Veranlagung berücksichtigt bzw. die erklärten Erlöse sind wesentlich höher. |
□ | Die Erlöse wurden aufgrund des gefertigten
Anschreibens nacherklärt. |
□ | Der
Steuerfall wurde wegen unschlüssiger bzw. nicht vollständiger Angaben
zur Außenprüfung vorgeschlagen. |
□ | Sonstiges: |
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ergebnismitteilung
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Name: | ||
Steuernummer: | Steufa-Auftrags-Nr.: | |
Steuerart | Zeitraum | Mehrsteuern |
Einkommensteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Umsatzsteuer | ||
Mit freundlichen Grüßen
Oberfinanzdirektion
Karlsruhe v. - S 1603 B - 152 - St
411
Fundstelle(n):
RAAAB-74460