1. Eine Auslegung des § 3 Nr. 2 GrEStG dahingehend, dass bei schenkweise erfolgender Übertragung aller Anteile einer grundstücksbesitzenden
Personengesellschaft auch die fiktive Grundstücksübertragung i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG der Steuerbefreiung unterliegt, ist
vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt.
2. § 1 Abs. 2a GrEStG enthält keine Regelungslücke für den Fall der unentgeltlichen Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge
und setzt keine Missbrauchsabsicht voraus.
3. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche (z.B. 3 - S 4501/6) rechtsverschärfende Einschränkung
des koordinierten Ländererlasses vom (BStBl I 2003, 271; Tz.10) kann zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit Grunderwerb-
und Schenkungsteuer eine Billigkeitskorrektur in Betracht kommen.
Fundstelle(n): BAAAB-74448
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2005 - 7 K 7007/04 GE
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