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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 K 4281/04 EFG 2006 S. 140 Nr. 2

Gesetze: GKG § 42 Abs. 1, GKG § 2 Abs. 5, GKG § 52 Abs. 1, GKG § 42 Abs. 3

Streitwertbemessung bei einer Verpflichtungsklage auf Kindergeld

Leitsatz

Das Interesse des Klägers bei der Erhebung einer Verpflichtungsklage, mit der die erstmalige Festsetzung vom Kindergeld erstrebt wird, errechnet sich aus der Summe der zwischen der Antragstellung und der Klageerhebung zu zahlenden Kindergeldbeträge zuzüglich eines Kindergeldjahresbetrages, der sich nach dem Zahlungsbetrag der ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage richtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 140 Nr. 2
IAAAB-74437

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 31.10.2005 - 3 K 4281/04

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