Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Bei einem Einnahme-/Überschussrechner kann die auf die Herstellungskosten eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes
entfallende, nach § 9b EStG nicht zu den Herstellungskosten gehörende, im Vorjahr bezahlte Vorsteuer im Streitjahr auch dann
nicht gewinnwirksam als Sonderabschreibung bzw. Teilwertabschreibung berücksichtigt werden, wenn der richtigerweise im Vorjahr
vorzunehmende Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer im bestandskräftigen Steuerbescheid für das Vorjahr unterlassen und
die Vorsteuer fälschlicherweise der AfA-Bemessungsgrundlage hinzugerechnet worden ist.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 904 Nr. 15 AAAAB-74418
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.04.2004 - 14 K 220/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.