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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 220/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 9b, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, UStG § 9

Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Bei einem Einnahme-/Überschussrechner kann die auf die Herstellungskosten eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes entfallende, nach § 9b EStG nicht zu den Herstellungskosten gehörende, im Vorjahr bezahlte Vorsteuer im Streitjahr auch dann nicht gewinnwirksam als Sonderabschreibung bzw. Teilwertabschreibung berücksichtigt werden, wenn der richtigerweise im Vorjahr vorzunehmende Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer im bestandskräftigen Steuerbescheid für das Vorjahr unterlassen und die Vorsteuer fälschlicherweise der AfA-Bemessungsgrundlage hinzugerechnet worden ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 904 Nr. 15
AAAAB-74418

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.04.2004 - 14 K 220/99

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