Arbeitgebereigenschaft bei Erbringen einer nach Zeitanteilen abgerechneten Dienstleistung
Leitsatz
1. Wird ein Team von Arbeitnehmern (IT-Spezialisten) einer inländischen Muttergesellschaft vorübergehend (rund fünf Monate)
auf Grund eines „Service-Agreements” bei einer indonesische Tochtergesellschaft tätig, um dort eine Software zu implementieren
und wird diese Tätigkeit der Tochtergesellschaft pauschal mit einem festen Betrag je Manntag in Rechnung vergütet, wird die
Tochtergesellschaft dadurch nicht zum (wirtschaftlichen) Arbeitgeber dieser Personen i.S. von Art. 15 Abs. 2 b DBA-Indonesien.
2. Bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung ist ein Wechsel der Arbeitgeberstellung nur anzunehmen, wenn der betreffende
Arbeitnehmer nicht nur „in” dem aufnehmenden Unternehmen, sondern auch „für” das Unternehmen tätig wird.
3. Die bloße Berechtigung zur Nutzung eines Raumes im Interesse eines anderen bei Ausführung einer Dienstleistung sowie die
bloße tatsächliche Mitbenutzung eines Raumes begründen für sich genommen noch keine Betriebsstätte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1065 Nr. 17 SAAAB-74412
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.09.2005 - 1 K 1877/01
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