Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten, die zu unterschiedlichen Quoten alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
sind und beide gleich hohe Pensionszusagen erhalten
Leitsatz
1. Bei Ehegatten, die zu unterschiedlichen Quoten Gesellschafter einer GmbH sind (hier: 75 v.H. bzw. 25 v.H.), als alleinige
Geschäftsführer der GmbH fungieren und gleich hohe Pensionszusagen erhalten, ist die Kürzung des Vorwegabzuges gerechtfertigt.
2. Bei unterschiedlicher Beteiligungsquote aber gleich hohen Pensionszusagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die
Anwartschaftsrechte auf die von der GmbH zugesagte Versorgung ausschließlich durch eigene Beiträge erworben werden. Vielmehr
wird durch die Pensionszusage an einen der Gesellschafter der gesellschaftsrechtliche Anspruch des anderen Gesellschafters
tangiert.
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Fundstelle(n): HAAAB-74407
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.10.2004 - 16 K 12261/01